KfW Förderung
KfW Förderung Einbruchschutz – Jetzt für Ihr Eigenheim nutzen
Mit dem KfW Förderungsprogramm erhalten Sie bis zu 1.600 € Zuschuss für die Absicherung Ihres Eigenheims zum Schutz vor Einbruch.
Wer wird gefördert?Das KfW Förderungsprogramm ist geeignet für Privatpersonen, die:
► Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung sind
► Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung sind
► Eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen sind
► Mieter sind (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab)
Was wird gefördert?
Unter anderem wird der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen nach mindestens DIN EN 50131 Grad 2 (z. B. Videoüberwachung / Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren) gefördert.
Auch Baugebundene Assistenzsysteme wie Alarmanlagen mit Bewegungsmeldern werden gefördert. Alle Maßnahmen können kombiniert werden und müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Konditionen KfW Förderung:
Hinweis zur Höhe der förderfähigen Kosten:
Bei Maßnahmen zum Einbruchschutz werden förderfähige Investitionskosten von mindestens 500 € pro Antrag bis maximal 15.000 € pro Wohnung bezuschusst.
Höhe des Zuschusses pro Antrag
Bis 1.000 € förderfähiger Investitionskosten ► 20%
Darüber hinausgehende förderfähige Investitionskosten ► 10%
Sie können also bis zu 1.600€ Zuschuss für die Absicherung Ihres Eigenheims zum Schutz vor Einbruch von der KfW als Förderung erhalten.
Weitere Informationen und Ablauf:
Wir bieten Ihnen gerne eine persönliche Beratung mit vor-Ort-Begehung an und unterstützen Sie bei der Beantragung der KfW Förderung.
Zum Ablauf: Nach der vor Ort Begehung und Bedarfserfassung muss nach der Angebotserstellung zunächst der Antrag an die KfW gestellt werden um die Förderungszusage zu erhalten und dann kann mit der Realisierung gestartet werden.
Weitere Informationen zu der KfW Förderung Einbruchsschutz mit Alarmanlagen und Videoüberwachung sowie den Bedingungen zur Förderung und den technischen Mindestanforderungen erhalten Sie auf der KfW Website.
Gerne können Sie bei Fragen mit uns Kontakt aufnehmen.
► Link zum KfW Förderungsprogramm Einbruchsschutz ◄