KfW Förderung

KfW Förderung Einbruchschutz – Jetzt für Ihr Eigenheim nutzen

Mit dem KfW Förderungsprogramm erhalten Sie bis zu 1.600 € Zuschuss für die Absicherung Ihres Eigenheims zum Schutz vor Einbruch.

Wer wird gefördert?
Das KfW Förderungsprogramm ist geeignet für Privatpersonen, die:

► Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit maximal 2 Wohn­einheiten oder einer Wohnung sind

► Erst­erwerber eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer sanierten Wohnung sind

► Eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus Privat­personen sind

► Mieter sind (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungs­verein­barung ab)

Was wird gefördert?
Unter anderem wird der Einbau von Einbruchs- und Überfall­melde­anlagen nach mindestens DIN EN 50131 Grad 2 (z. B. Videoüberwachung / Kamera­systeme, Panik­schalter, Personen­erkennung an Haus- und Wohnungs­türen) gefördert.
Auch Baugebundene Assistenz­systeme wie Alarmanlagen mit Bewegungs­meldern werden gefördert. Alle Maßnahmen können kombiniert werden und müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen.

Konditionen KfW Förderung:
Hinweis zur Höhe der förder­fähigen Kosten:
Bei Maßnahmen zum Einbruch­schutz werden förder­fähige Investitions­kosten von mindestens 500 € pro Antrag bis maximal 15.000 € pro Wohnung bezuschusst.

Höhe des Zuschusses pro Antrag

Bis 1.000 € förder­fähiger Investitions­kosten ► 20%
Darüber hinausgehende förder­fähige Investitions­kosten ► 10%

Sie können also bis zu 1.600€ Zuschuss für die Absicherung Ihres Eigenheims zum Schutz vor Einbruch von der KfW als Förderung erhalten.


Weitere Informationen und Ablauf:

Wir bieten Ihnen gerne eine persönliche Beratung mit vor-Ort-Begehung an und unterstützen Sie bei der Beantragung der KfW Förderung.
Zum Ablauf: Nach der vor Ort Begehung und Bedarfserfassung muss nach der Angebotserstellung zunächst der Antrag an die KfW gestellt werden um die Förderungszusage zu erhalten und dann kann mit der Realisierung gestartet werden.

Weitere Informationen zu der KfW Förderung Einbruchsschutz mit Alarmanlagen und Videoüberwachung sowie den Bedingungen zur Förderung und den technischen Mindestanforderungen erhalten Sie auf der KfW Website.

Gerne können Sie bei Fragen mit uns Kontakt aufnehmen.

► Link zum KfW Förderungsprogramm Einbruchsschutz ◄